Gut vernetzt. Professionell begleitet.
Ihre zuverlässige Unterstützung neben Familie, Pflegedienst und medizinischer Versorgung.
Schwangerschaft
Wer den Haushalt aufgrund von Beeinträchtigungen nach der Geburt des Kindes nicht bewältigen kann, dem steht laut § 38 SGB V eine Haushaltshilfe zu.
Die Dauer für den Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach der Geburt liegt bei ca. vier bis sechs Wochen.
In Ausnahmefällen kann sie auf bis zu 26 Wochen verlängert werden, bei manchen Krankenkassen sogar noch länger.
Wird die Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden nach der Geburt vom Arzt verschrieben, fallen im Normalfall keine Kosten an.
Die Haushaltshilfe muss nach der Geburt bei der Krankenkasse beantragt werden. Für den Antrag und die Kostenübernahme muss eine medizinische Bescheinigung eingereicht werden.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und stellen Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Bewahren Sie Ihre Lebensqualität - Wir helfen Ihnen dabei!
Katrin Extra 0171 - 6332365
extra@nettwerk-arnsberg.de
Marion Scholz 0170 - 4780779
scholz@nettwerk-arnsberg.de
Wir sind jederzeit für Sie da!
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.